Informationen zum Projekt „Worte helfen Frauen“

Kontakt

Träger
Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.
Sodenstr. 2
30161 Hannover

Sachbearbeitung
Rabia Kuru
Telefon (0511) 33 65 06 34
kuru@guv-ev.de

Katja Möker
Telefon (0511) 33 65 06 30
moeker@guv-ev.de

Projektleitung
Silke Gardlo
Telefon (0511) 33 65 06 25
gardlo@guv-ev.de

Darum geht es

„Worte helfen Frauen – Übersetzungsleistungen für Frauen in Not“ bietet die Möglichkeit, für Beratungsgespräche mit geflüchteten Frauen und Mädchen Übersetzungsleistungen abzurechnen. Das Angebot steht seit 2016 allen vom Land Niedersachsen anerkannten und geförderten Gewaltberatungs- und Schwangeren­beratungsstellen zur Verfügung. Darüber hinaus können weitere Stellen die Kosten über das Projekt abrechnen. Auch in 2026 können Über­setzungs­kosten abgerechnet werden!

Die Stellen

Einrichtungen, die in Niedersachsen zu frauenspezifischen Themen beraten, können die Übersetzungskosten bei Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. einreichen, sofern keine andere Möglichkeit zur Abrechnung besteht. Diese sind z.B.

  • Frauenberatungsstellen
  • Gewalt- und Schwangerenberatungsstellen 
  • Kommunale Gleichstellungbeauftragte
  • Frauen- und Mädchenhäuser

Zielgruppe

Zielgruppe des Projekts sind geflüchtete Frauen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen, die nach dem 01.01.2015 in Deutschland eingereist sind. Die Inhalte der Beratung müssen einen geschlechtsspezifischen Bezug aufweisen. Aufgrund der strukturellen Benachteiligung von Frauen zählen zu diesen Inhalten alle Bereiche, die die Selbstbestimmung von Frauen stärken. Zu diesen gehören etwa Beratungen zu Gewalt, Schwangerschaft, Sexualität, Verhütung, Prostitution, Menschenhandel.

Übersetzungsleistende

Die (Beratungs-) Stellen suchen selbstständig geeignete Übersetzerinnen oder Übersetzer. Diese müssen nicht amtlich zertifiziert sein. Die Stellen entscheiden eigenverantwortlich, ob für die Übersetzung das Einhalten von Qualitätsstandards gewährleistet ist. Inter­kulturelle Kompetenzen und eine Gendersensibilität sind obligatorisch. Eine Über­setzungs­leistung zu erbringen bedeutet, das Gesagte einer anderen Person ohne Einschränkungen und eigene Interpretationen wiederzugeben. Des Weiteren sind die Übersetzenden über die Schweigepflicht aufzuklären. Das Gebot, keine persönlichen Informationen an Dritte weiterzugeben, ist unbedingt einzuhalten.

Abrechnung

Das Abrechnungsverfahren ist möglichst einfach gehalten. Die Stellen, die die Übersetzungsleistungen in Anspruch nehmen, rechnen zeitnah direkt mit der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. ab. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von max. 50,00 Euro pro voller Stunde inklusive aller Nebenkosten erstattet. Bei einem Gespräch von 30 Minuten ergeben sich daher max. 25,00 Euro für die Übersetzungs­leistung. Sollte diese Grenze überschritten werden, müssen die darüber liegenden Ausgaben selbst getragen werden. 

Mehr Informationen zum Abrechnungsverfahren

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