Abrechnung
Alles was Sie brauchen
Das Abrechnungsverfahren ist möglichst einfach gehalten. Die Stellen, die die Übersetzungsleistungen in Anspruch nehmen, rechnen zeitnah direkt mit der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. ab.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular wird mit den Kontodaten der Einrichtung versehen und anschließend an die Vernetzungsstelle geschickt. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von max. 50,00 Euro pro voller Stunde inklusive aller Nebenkosten erstattet. Bei einem Gespräch von 30 Minuten ergeben sich daher max. 25,00 Euro für die Übersetzungsleistung. Sollte diese Grenze überschritten werden, müssen die darüber liegenden Ausgaben selbst getragen werden. Im Allgemeinen wird von einem Stundensatz von 25,00 bis 50,00 Euro ausgegangen.
Je nach Absprache mit der Übersetzerin oder dem Übersetzer geht die Einrichtung in Vorkasse oder vereinbart die Zahlung des abgesprochenen Honorars nach Eingang der Überweisung der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.
Fristen
Die Abrechnungen müssen bis spätestens am 15. des auf den Beratungstermin folgenden Monats bei der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt dann spätestens zum 15. des darauffolgenden Monats (Beispiel: Beratungsgespräch findet im April statt – Abrechnung muss bis 15. Mai vorliegen – Auszahlung erfolgt bis 15. Juni).